Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Unternehmensberatung s.m.a.r.t. Management Consulting GmbH
Autor: Markus Hörrlein
Erscheinungsdatum: 30.10.2015
Auflage: 1
Quelle: BMWi
Seitenangabe: 1
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Verlag
Unternehmensberatung s.m.a.r.t. Management Consulting GmbH
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Preis: kostenlos
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Das BMWi hat Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016 vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. So erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.
Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige „Förderung unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
● Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
● spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
● In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
● De-minimis-Beihilfe
● Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
● Online-Antragsverfahren
● Einbindung von Leitstellen in allen Förderbereichen zur Unterstützung der Programmdurchführung und Antragsbearbeitung, u. a:
● Regionalpartner als örtliche Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit den Leitstellen:
● Schlankes Verwaltungsverfahren in zwei Stufen:
● Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und Prüfung der Beratungsberichte
Zusammenfassend haben wir für Sie folgende Infografik erstellt:
Quelle: Internet-Artikel gem. Pressemitteilung BMWi vom 21.07.2015,http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eckpunkte-gruendungsberatung-mittelstandsberatung-2016,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf, abgerufen am 27.07.15
DE, Nürnberg
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