Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Anwaltsbüro Dr. Hans-Michael Mache
Autor: Dr. Hans-Michael Mache
Erscheinungsdatum: 2010
Seitenangabe: 1-3
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Anwaltsbüro Dr. Hans-Michael Mache
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Bereits im Jahre 2005 trat das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG, in Kraft.
Ziel dieser abfallrechtlichen Vorschrift ist die Vermeidung von Abfällen und die Sicherstellung von Verwertung und Wiederverwendung alter Elektrogeräte. Der Anwendungsbereich umfasst zehn Kategorien, von Haushaltsgeräten über Unterhaltungselektronik und Sportgeräte bis hin zu Kontrollinstrumenten und Medizinprodukten. Jede dieser zehn Kategorien wird in einem Anhang des Gesetzes durch einen Beispielkatalog unterlegt, der jedoch nicht abschließend ist.
Fachthemen
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