Buch, Deutsch, IDW Verlag GmbH
Autor: Dr. Eberhard Braun
Herausgeber / Co-Autor: Dr. Braun, Eberhard; Uhlenbruck, Wilhelm (Hrsg.)
Erscheinungsdatum: 1997
ISBN: 380210661X
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Das Jahr 1999 leitete eine völlig neue Ära der Insolvenzabwicklung in Deutschland ein. An die Stelle der bisherigen Insolvenzgesetze in Ost und West trat ein einheitliches Insolvenzverfahren, das die Rechtseinheit in Deutschland auch auf dem Gebiet des Insolvenzrechts herstellte.
Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung ist - anders als die Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung - kein "Juristengesetz", sondern in starkem Maße geprägt von wirtschaftlichen Kriterien und Erkenntnissen.
Die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Insolvenzzahlen und die bedrückenden Ergebnisse der Insolvenzverfahren haben zum Umdenken gezwungen. Der Gesetzgeber versteht das Insolvenzrecht nicht mehr als Instrument zur Ausmerzung überzähliger Wirtschaftseinheiten, sondern als "zentralen Bestandteil des Wirtschaftsprivatrechts". Er stellt den Gläubigern für den Bereich der Gesamtvollstreckung lediglich einen rechtlichen Rahmen zur Verwirklichung der Vermögenshaftung eines Schuldners bzw. Schuldnerunternehmens zur Verfügung und beschränkt die Regulierung des Verfahrensablaufs ebenso wie die gerichtliche Mitwirkung auf ein unverzichtbares Minimum. Im übrigen vertraut die Reform auf die ökonomische Vernunft der Beteiligten und überlässt es den Gläubigern, im "Wettbewerb um die beste Verwertungsart" die optimale Form einer Haftungsverwirklichung zu ermitteln ohne dabei Marktgesetze außer Kraft zu setzen oder Umverteilungen vorzunehmen. Der Gesetzgeber sieht letztlich in den Beschlüssen der Gläubiger über eine Liquidation, Sanierung oder übertragende Sanierung des Schuldnerunternehmens durch einen Insolvenzplan nichts anderes als eine privatwirtschaftliche Investitions- oder Deinvestitionsentscheidung.
Die weitgehend freie Bestimmung des Verfahrensziels durch die Gläubiger, die Möglichkeit einer Verfahrenseröffnung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit, die einstweilige Fortführung des Schuldnerunternehmens im
Involvenzeröffnungsvefahren sowie die Umgestaltung des bisherigen Vergleichs oder Zwangsvergleichs in einen Insolvenzplan als "universelles Instrument der Masseverwertung" läßt das gerichtliche Insolvenzverfahren, das bislang von einer "Zerschlagungsautomatik" beherrscht war und als Wertevernichter schlimmster Art galt, zu einer Herausforderung für die Betriebswirtschaft und die Berater werden.
Der Insolvenzplan bietet zum ersten Mal ein ebenso aussichtsreiches Instrument zur Eigensanierung von Unternehmen wie die Eigenverwaltung. Darüber hinaus fordert erstmals ein deutsches Gesetz betriebswirtschaftliche
Pflichtanlagen (Plangewinn- und Verlustrechnung, Planbilanz, Planliquiditätsrechnung), wenn aus den Erträgen eines fortgeführten Unternehmens die Gläubiger befriedigt werden sollen. Deshalb wurde der Insolvenzplan in den
Mittelpunkt der Bearbeitung gestellt und die übrigen Ausführungen auf eine Darstellung der Grundzüge und des Verfahrensablaufs beschränkt. Die grundsätzlichen Strukturen eines Insolvenzplans, die taktischen und
strategischen Möglichkeiten eines Einsatzes, die Frage der praktischen Erarbeitung und Anwendbarkeit sind zentraler Inhalt des Buches.
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