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Versicherungsschutz: Das sind die beliebtesten Absicherungen der Deutschen


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Viele Deutsche nehmen es mit der Sicherheit sehr genau. Dem gegenüber steht jedoch nur eine geringe Zahl von Versicherungen, die für die breite Masse zwingend vorgeschrieben ist. Kaum verwunderlich daher, dass viele Menschen hierzulande gerne freiwillig zu den Angeboten der Versicherer greifen – und das reichlich.

Angesichts dessen zeigen wir auf den folgenden Zeilen, welche sieben freiwillig abzuschließenden Versicherungen in Deutschland die größte Anhängerschar haben – und weshalb.

Deutschlands Pflichtversicherungen im Kurzüberblick

Jeder, der in Deutschland lebt, ist allein durch diesen Status bereits deutlich umfassender versichert als die Bewohner vieler anderer Staaten. Denn die Inhalte der deutschen Sozialversicherung sind allesamt verpflichtend für eine breite Bevölkerungsmehrheit:

  1. Arbeitslosenversicherung
  2. Krankenversicherung
  3. Pflegeversicherung 
  4. Rentenversicherung
  5. Unfallversicherung (beschränkt auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten)

Doch sieht man einmal von verschiedenen anderen Versicherungen ab, die für bestimmte selbstständige Berufe oder Gewerbe verpflichtend sind, eröffnet sich ein weites Feld von Absicherungen, die allesamt freiwilliger Natur sind. Allerdings zeigen die Statistiken überdeutlich, wie stark viele Deutschen dieser Freiwilligkeit zusprechen.

Werfen wir dazu einen Blick auf die sieben beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Dieser Wert lässt sich ermitteln über die Versicherungsdichte. Also die Anzahl von Haushalten, die eine bestimmte Versicherung aufweisen – auf den folgenden Zeilen angegeben als prozentualer Wert in Klammern hinter der Versicherungsbezeichnung. 

Die dahinterstehenden Daten hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer 2019 veröffentlicht. Sie stützen sich auf die Informationen, die beim damaligen Mikrozensus erhoben wurden. Da es sich hierbei um eine Sonderkategorie handelt, wird diese nicht automatisch bei jedem jährlichen Mikrozensus erneut abgefragt. 

Platz 7: Risikolebensversicherung (17,2 %)

Keine andere Versicherung in dieser Liste kann eine ähnliche Diskrepanz zwischen der gesamten Versicherungsdichte aufweisen und derjenigen bei einzelnen Haushaltstypen: Nur 17,2 Prozent aller Deutschen besitzen eine Risikolebensversicherung. Allerdings 43,4 Prozent aller Paare mit Kindern.

Kein Wunder, die Risikolebensversicherung ist explizit eine Absicherung für den Worst Case: Sie zahlt im Todesfall den Hinterbliebenen – und zwar bevor der Versicherte eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat. 

Konkret geht es bei diesem Versicherungsprinzip darum, die Hinterbliebenen durch eine recht hohe Summe vor finanziellen Schäden zu bewahren, gleichsam jedoch während der Anzahlungsphase nicht zu stark belastet zu werden. Risikolebensversicherungen haben deshalb eher niedrige Beiträge, die durch den Ausschluss einer Rückerstattung nach Ende der Vertragslaufzeit so gestaltet werden können. 

Typischerweise sollte die Versicherungssumme mindestens ein dreifaches Brutto-Jahresgehalt des Versicherten betragen. Andere Berechnungen empfehlen sich bei Menschen mit größeren Schulden; insbesondere Hypotheken. Hier werden Risikolebensversicherungen teilweise sogar von Banken als Sicherheit gefordert.


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Platz 6: Berufsunfähigkeitsversicherung (25,6 %)

Jeder vierte Deutsche verliert im Lauf seines Lebens aus gesundheitlichen Gründen die Fähigkeit, seinen bisherigen Beruf auszuüben – einige nur über einen begrenzten Zeitraum, andere hingegen dauerhaft. 

Ähnlich, wie bei vielen anderen staatlichen Versicherungen, so klafft hier ebenfalls eine breite Lü >Theoretisch soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in solchen Fällen greifen.

  • Praktisch zahlt diese Versicherung jedoch nur, sofern gar kein Beruf mehr für mindestens sechs (teilweise Erwerbsminderung) respektive drei (volle Erwerbsminderung) Stunden täglich ausgeübt werden kann.

Erschwerend kommt noch hinzu: Im Deutschlandschnitt beträgt die Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente gerade einmal 926 Euro. Das ist nicht nur extrem wenig, sondern es ist beinahe schon Glück vonnöten, um diese Rente überhaupt zu bekommen. Denn seit 2001 sank die Ablehnungsrate niemals unter 41 Prozent aller Anträge.

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen sind deshalb bei vielen Deutschen beliebt, denn sie zahlen

  • schon wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann;
  • meistens eine deutlich höhere Summe;
  • unbürokratisch, sobald der Leistungsfall medizinisch festgestellt wurde.

Wobei die Versicherungsdichte die Situation etwas verzerrt darstellt: 54,1 Prozent aller Paare mit Kindern haben diesen Schutz, zudem 37,9 Prozent aller Haushalte mit erwachsenen Kindern oder Mehrgenerationenhaushalte.

Eines ist jedoch besonders wichtig bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: ein ausgiebiger Vergleich. Dies ist schon deshalb geboten, weil die Beiträge sich erheblich zwischen den Anbietern, Berufen und dem Eintrittsalter unterscheiden können – neben zahlreichen anderen Faktoren. Allerdings sollte der Vergleich nicht nur das Konsultieren von Tests umfassen, da diese häufig mit Modellkunden arbeiten. Ungleich realistischer ist das Einholen und Vergleichen mehrerer persönlicher Angebote. 

Platz 5: Private Unfallversicherung (41,5 %)

Über die Sozialversicherung ist faktisch jeder Deutsche unfallversichert. Allerdings hat diese Absicherung im Leben abermals eine enorme Lü >Bergungskosten: Alle Such-, Rettungs-, Transport- und Bergungsarbeiten.

  • Invaliditätsleistungen: Einmalzahlungen je nach Invaliditätsgrad.
  • (Notwendige) Kosmetische Chirurgie: Korrektur eines entstellten Äußeren.
  • Krankenhaus- und sonstige Tagegelder: Ersatzleistungen für Verdienstausfälle.
  • Todesfallleistungen: Einmalleistungen an die Hinterbliebenen.
  • Übergangsleistungen: Zahlung von Kosten, die bis zur endgültigen Feststellung eines Invaliditätsgrades entstehen.
  • Unfallrenten: Lebenslange Renten bei besonders schweren Beeinträchtigungen.

Da ein erheblicher Teil aller Unfälle nicht unter die Abdeckung der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, gilt diese Versicherung als besonders wichtig. Just deshalb kritisieren Experten schon seit geraumer Zeit eine diesbezügliche Unterversicherung der Deutschen. Letztlich sind mehr als die Hälfte aller Haushalte in diesem Fall unversichert.


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Platz 4: Rechtsschutzversicherung (46,3 %)

Zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ liegen nicht nur metaphorisch Welten, sondern stehen zudem oftmals enorme Geldsummen, mit denen Menschen in Vorleistung gehen müssen. 

In der Praxis ist Rechtschutzversicherung lediglich ein Dachbegriff, unter dem sich verschiedene Arten von spezialisierten Absicherungen für verschiedene Rechtsgebiete zusammenfinden. Dies dient hauptsächlich dazu, ein feineres Abstimmen des benötigten Schutzes angesichts unterschiedlicher Bedürfnisse zu gestatten – wer etwa unverheiratet ist, benötigt keinen Eherechtsschutz.

Innerhalb der jeweiligen Felder wird typischerweise folgendes abgedeckt:

  • Die Kosten des eigenen Anwalts
  • Die Kosten des gegnerischen Anwalts
  • Die diversen Gerichtskosten
  • Die Kosten für Gutachten und ähnliche Maßnahmen

Zudem besteht der Schutz unabhängig davon, wer klagt und wer im Endeffekt Recht zugesprochen bekommt.

Platz 3: Hausratversicherung (75,7 %)

Unter dem Hausrat verstehen Experten das gesamte private Inventar eines Hauses oder einer Wohnung, genauer:

  • Einrichtungsgegenstände
  • Gebrauchsgegenstände
  • Verbrauchsgegenstände

Im Prinzip also alles, was durch die Bewohner in die komplett leere Immobilie eingebracht wird. 

Typischerweise deckt diese Versicherung Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Vandalismus ab – jeweils präzise definiert. Weiterhin sind verschiedene Kosten versichert, die im Nachgang solcher Schäden entstehen. Etwa Aufräum- oder Reparaturkosten.

Unversichert sind unter anderem jedoch Dinge, die aufgrund ihrer Natur zum Gebäude gezählt werden können. Etwa fest verklebte Böden, aber auch Teile des Hauses, die durch die versicherten Schäden in Mitleidenschaft gezogen wurden. So würde die Hausratversicherung einen durch Einbrecher gestohlenen Fernseher ersetzen, jedoch nicht den Schaden am aufgehebelten Fenster.


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Platz 2: Kfz-Versicherung (80,9%)

Bei dieser Versicherung handelt es sich de facto um eine Quasi-Pflichtversicherung. Denn ohne den Nachweis wenigstens einer Kfz-Haftpflicht (heute durch die eVB-Nummer, früher durch die Deckungskarte), können Kraftfahrzeuge nicht einmal zugelassen werden. 

Hier hat der Gesetzgeber schon vor langer Zeit das enorme Schadpotenzial durch Kraftfahrzeuge erkannt. Dementsprechend besteht die Freiwilligkeit dieser Versicherung nur darin, freiwillig auf ein Kfz verzichten zu können. Wer das nicht tun möchte, benötigt eine passende Haftpflichtversicherung.

Sie schützt gegen: 

  • Personenschäden, konkret Gesundheitsschädigung, Verletzung und Tod. Abgesichert sind unter anderem medizinische und rehabilitative Kosten, Schmerzensgeld sowie Schadenersatz für Einkommensausfälle.
  • Sachschäden, Beschädigungen an Sacheigentum. Abgesichert sind Reparaturkosten und Wiederbeschaffungskosten.
  • Unechte Vermögensschäden, finanzielle Schäden in Folge von Personen- und Sachschäden. Etwa Verdienstausfälle.

Allerdings ausschließlich bei Unfallgegnern. Erst in Form von Teil- und Vollkaskoversicherungen werden eigene Schäden am Fahrzeug abgedeckt. 

Interessant: Ähnlich wie die Privathaftpflichtversicherung wirkt die Kfz-Versicherung als „passive Rechtsschutzversicherung“. Wenn der Versicherer einen gegnerischen Anspruch für unbegründet hält, wird er dagegen auf eigene Kosten, nötigenfalls vor Gericht, vorgehen, wodurch der Versicherungsnehmer vor eigenen Prozesskosten bewahrt wird.

Platz 1: Privathaftpflichtversicherung (82,8 %)

In Deutschland haftet gemäß BGB ausnahmslos jeder für durch ihn fahrlässig verursachte Schäden im Privatbereich – in unbegrenzter Höhe. Angesichts dessen, wie leicht es ist, solche Schäden zu verursachen und wie ruinös die Haftpflicht sich auswirken kann, ist es verständlich, warum im Schnitt nur rund 17 Prozent aller Haushalte auf diese Versicherung verzichten.

Abgedeckt sind hier üblicherweise ebenfalls Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden. Exkludiert sind jedoch echte Vermögensschäden; also solche, die für sich alleinstehen und nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Diese müssen in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesondert abgedeckt werden.