Es gilt, verschiedene Aspekte zu beachten:
Darüber hinaus besteht folgendes Problem: Fest angestellten Reisenden, die mit einem hohen variablen Einkommensanteil vergütet werden, kann der Ausgleichsanspruch gemäß Handelsvertreterrecht (§ 89b HGB) zuerkannt werden.
Fazit
Moderne Vergütung ist zwar „spannend“ für den Mitarbeiter, Mehrleistung lohnt sich viel mehr als in der klassischen variablen Vergütung. Diese Lösung kann und darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass einfach die variablen Einkommensanteile aufgebläht werden. Vielmehr sollten arbeitsrechtlich vertretbare variable Einkommensanteile eingerichtet werden, und zwar in Kombination mit ausgesprochen „spannend“ gestalteten Zielprämien. So kann die Kurve der Gesamtvergütung bei einem 30%igen variablen Einkommensanteil steiler verlaufen als bei einem 50%igen oder 60%igen variablem Einkommensanteil, der mit klassischen Provisionen ausgestattet ist.
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