Wasserrecht: Ist die AwSV vom 18.04.2017 auf Umschlaganlagen anwendbar?
Wasserrecht: Ist die AwSV vom 18.04.2017 auf Umschlaganlagen anwendbar?

Wasserrecht: Ist die AwSV vom 18.04.2017 auf Umschlaganlagen anwendbar?

Pressemitteilung, Deutsch, Baiker & Richter

Autor: Marcus Richter, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.

Erscheinungsdatum: 23.07.2018

Quelle: openpr.de


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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Ist die AwSV vom 18.04.2017 auf Umschlaganlagen anwendbar?
Ist die Bagatellgrenze des § 1 Abs. 3 S. 1 AwSV einschlägig?
Muss eine Selbsteinstufung gemäß § 4 Abs.1 AwSV immer erfolgen?

 

Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 (BGBL, IU S. 905), in Kraft seit dem 01.08.2017, stellen sich viele Fragen, insbesondere welche zukünftigen Anforderungen an Anlagen gestellt werden.

Unter anderem bei den Logistikern im Zusammenhang mit Umschlaganlagen herrscht große Unsicherheit.

Bei einer Umschlaganlage wechseln im Regelfall Güter von einem Arbeitsmittel zu einem anderen innerhalb einer Transportkette. Der Umschlagsprozess wird entweder mit Hilfe eines dritten Arbeitsmittel...

Marcus Richter, LL.M.

DE, Düsseldorf

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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