Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Patentrechts - Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2018 und 2019
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Patentrechts - Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2018 und 2019

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Patentrechts - Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2018 und 2019

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, Carl Heymanns Verlag

Autor: Dr. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt, European Patent Attorney

Erscheinungsdatum: 10.07.2020

Auflage: Wolters Kluwer

Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 7/8 2020

Seitenangabe: 339-345


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Preis: 26,90 €

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Das japanische Patentgesetz (JPatG) wurde mit Wirkung zum 1. April 2020 hinsichtlich der Berechnung von Schadensersatzbeträgen und der Einschaltung von neutralen Experten in Produktionsstätten eines Verletzers geändert. Die für einen Rechtsinhaber vorteilhaften Änderungen werden hierin erklärt. Außerdem gab es in den beiden letzten Jahren  wieder zahlreiche  Entscheidungen des Obergerichts für Geistiges Eigentum (IP-Obergericht) sowie der Bezirksgerichte in Tokyo und Osaka zum Patentrecht. Diese Entscheidungen betreffen Nichtigkeitseinreden im Patentverletzungsverfahren, die erfinderische Tätigkeit, die Erschöpfung eines Patentrechts, die Ausübung einer Exklusivlizenz, die verspätete Stellung eines Prüfungsantrages, die Berechnung des Schadensersatzes bei Patentverletzung, die Berechnung des Schadensersatzes im Falle mehrerer Patentinhaber, die Rechtskraft einer Entscheidung des japanischen Patentamtes in einem gemeinsamen Verfahren, die Änderung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren sowie die Erfordernisse bei einer Teilanmeldung.

Dr. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt, European Patent Attorney

DE, München

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Patentanwaltskanzlei Hinkelmann

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