Anmerkungen zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.09.2006
Anmerkungen zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.09.2006

Anmerkungen zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 25.09.2006

20 W 387/06

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Autor: Stephanie Weh, Rechtsanwältin

Erscheinungsdatum: 2006

Quelle: Informationsbrief Ausländerrecht (InfAuslR)

Seitenangabe: 468


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In Verfahren nach dem Freiheitsentziehungesetz (FEVG), hier: Zurückweisungs- bzw. Abschiebungshaft, besteht nach zwischenzeitlicher Erledigung der Hauptsache kein behördliches Fortsetzungsfeststellungsinteresse mehr. Ein Rechtsmittel steht dann nur noch dem Betroffenen zu.

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Stephanie Weh, Rechtsanwältin

DE, Frankfurt

Rechtsanwältin

Anwaltskanzlei Weh insbes. Ausländerrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Int. Familienrecht, Gewerberecht

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