
Rechtsanwältin Stephanie Weh hat sich zielgerichtet auf die Bedürfnisse internationaler Mandantschaft im Bereich des Aufenthaltsrechts und angrenzender Rechtsgebiete spezialisiert. Sie berät und vertritt bundesweit mittelständische Unternehmen mit ausländischen Mitarbeitern ebenso wie in Deutschland lebende Expatriats, Einwanderungs- und Einbürgerungsinteressenten im Ausland, aber auch Flüchtlinge aus den Krisenregionen dieser Welt. Sie berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.
Eigene internationale Erfahrung konnte sie nicht zuletzt durch ihre berufliche Tätigkeit in einer australischen Immigrationsberatung in Sydney und ihrer Tätigkeit bei einem großen Versicherungskonzern in Paris gewinnen.
Rechtsanwältin Stephanie Weh ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Ausländer- und Asylrecht" im DeutschenAnwaltVerein e.V. und aktives Mitglied im Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. (Träger des Integrationspreises der Stadt Frankfurt im Jahr 2005).
Rechtsanwältin Weh ist vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen.
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