Arbeitsrechtliche Verpflichtungen in den Tariftreuegesetzen der Länder
Arbeitsrechtliche Verpflichtungen in den Tariftreuegesetzen der Länder

Arbeitsrechtliche Verpflichtungen in den Tariftreuegesetzen der Länder

Dargestellt am Beispiel des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Dr. Norbert Windeln, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Rebecca Schäffer

Erscheinungsdatum: 2013

Quelle: Arbeitsrechtsberater 09/2013

Seitenangabe: 279-281


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Der EuGH hatte mit seinem "Rüffert"-Urteil vom 3.4.2008 entschieden, dass von Zuschlagsempfängern eines öffentlichen Auftrages nicht verlangt werden kann, über gesetzlich vorgesehene Mindestlöhne hinaus auch tarifvertraglich vereinbarte Löhne zu zahlen. Das hatte der EuGH aus der Gemeinschaftsrichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern abgeleitet. Folge des Urteils war, dass sog. "Tarifvertragsklauseln" für geraume Zeit aus den Bedingungen öffentlicher Auftragsvergaben verschwanden. Seit neuestem erleben derartige Tariftreuevorgaben jedoch eine Renaissance auf Grundlage von sog. Tariftreue- und Vergabegesetzen der Bundesländer, welche außerdem zum Teil zahlreiche weitere Anforderungen stellen. Der Beitrag beleuchtet die arbeitsrechtlichen Implikationen dieser Gesetze für die betroffenen Unternehmen am Beispiel des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW).

Dr. Norbert Windeln, LL.M.

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