Es gehört zu den Prinzipien des Zivilrechts, daß die Rechte des einzelnen durch Zeitablauf verändert werden können. In Deutschland geschieht dies im wesentlichen durch die Verjährung von Ansprüchen, die Befristung von Rechten, die Ersitzung und das richterrechtliche Institut der Verwirkung. Gemessen an der immensen praktischen Bedeutung dieser Rechtsinstitute sind sie bisher kaum Gegenstand grundlegender monographischer Behandlungen. Andreas Piekenbrock zeigt, welche vielfältigen dogmengeschichtlichen Wurzeln dem heutigen Recht im In- und Ausland zugrunde liegen. Er stellt den Ist-Zustand dar und entwickelt ein Modell, um den Einfluß der Zeit auf private Rechtspositionen wertungswiderspruchsfrei zu systematisieren. Daraus werden wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich der Anwendung des gegenwärtigen Verjährungsrechts gewonnen.