Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Unternehmensgestaltung
Autor: Patrick Klawa, LL.M. oec.
Erscheinungsdatum: 03.05.2007
Seitenangabe: 22-23
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Die Handels-GmbH erhält von ihrem Lieferanten eine schriftliche "Bestätigung" des mit dem Spediteur geschlossenen Vertrages. Der Spediteur war nicht für Bestellungen bevollmächtigt. In der Vergangenheit hatte er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Auf Nachfrage des Geschäftsführers der Handels-GmbH beteuert der Spediteur, er habe eine solche Bestellung nie ausgelöst und werde sich schnellstens darum kümmern. Da die Waren auch nicht geliefert werden, lässt es der Geschäftsführer auf sich beruhen. Drei Wochen später stellt sich heraus, dass der Spediteur tatsächlich die Waren bestellt und selbst abgeholt hatte. Der Lieferant, der von dem (später strafrechtlich verurteilten) Spediteur weder die Waren noch den Kaufpreis zurück erhielt, wendet sich an die Handels-GmbH.
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