Aufsatz, Deutsch, 2 Seiten
Grundsätzlich können Sie die Rechtsform für Ihre Gesellschaft frei wählen. Einschränkungen ergeben sich lediglich insofern, als Sie keine neue Rechtsform erfinden dürfen und der Gesellschaftszweck Sie zuweilen auf eine bestimmte Rechtsform festlegt bzw. andere Rechtsformen ausschließt. Der eingetragene Verein (e. V.) darf beispielsweise keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird automatisch zur offenen Handelsgesellschaft (OHG), wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt.
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