
Mit der Einbindung des "Gefällt-mir"-Buttons hat Facebook eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, mit der Unternehmen auf sich aufmerksam machen können. Viele Webseitenbetreiber binden diesen Button deshalb auf ihren Angeboten ein - was diese dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten müssen, hat Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, zusammengefasst.Mit der Einbindung des "Gefällt-mir"-Buttons hat Facebook eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, mit der Unternehmen auf sich aufmerksam machen können. Viele Webseitenbetreiber binden diesen Button deshalb auf ihren Angeboten ein - was diese dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht beachten müssen, hat Dr. Hajo Rauschhofer, Fachanwalt für IT-Recht, zusammengefasst.
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