Fachseminar AÜG-Reform 2016/2017
Fachseminar AÜG-Reform 2016/2017

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Seminar

Referent: Dr. Guido Motz


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Dr. Motz | Rechtsanwalt

Telefon: +49-2151-9368088

Telefax: +49-2151-9368089

motz-law.com

Preis: 560,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Nach fast 2 1⁄2 Jahren „Große Koalition in Berlin“ liegt seit dem 1. Juni 2016 der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit vor. Das In-Kraft-Treten ist zum 1. Januar 2017 geplant. Änderungen sind allenfalls im Detail zu erwarten. Damit ist nun absehbar, welche Änderungen bei der Überlassung von Arbeitnehmern, dem Einsatz von Freelancern und bei kundennahen Dienst-/Werkverträgen auf die beteiligten Unternehmen zukommen.

Die Referenten erläutern die geplante Neuregelung im Detail und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Sie zeigen auf, welche Voraussetzungen zukünftig bei der Überlassung von Arbeitnehmern, dem Einsatz von Freelancern und beim Fremdpersonaleinsatz über Dienst-/Werkverträge eingehalten werden müssen.

Dabei gehen sie insbesondere ein auf:

  •  Höchstüberlassungsdauer: Grundfall und Ausnahmen, Unterbrechungen und Fristberechnung
  • Equal Pay nach neun Monaten: Ermittlung des equal pay und Anwendung der Branchenzuschlagstarifverträge
  • Änderungsbedarf bei der Vertragsgestaltung
  • Neue Informationspflichten und Konkretisierungspflichten
  • Verhältnis des equal pay zu Mindestlöhnen und zur Lohnuntergrenze, Arbeitszeitkonten bei Mindestlöhnen nach § 8 Abs. 3 AEntG
  • Neue Bußgeldtatbestände für Verleiher und Entleiher
  • Ausdrückliches Verbot des Kettenverleihs mit Bußgeldtatbestand
  • Anwendung tarifvertraglicher Regelungen, Mischbetriebe und selbständige Betriebsabteilungen
  • Rechtliche Definition von Werk- und Dienstverträgen
  • § 611 a BGB und die Abgrenzung der einzelnen Vertragsformen: Scheinwerk-/Scheindienstverträge
  • Wegfall der „Fallschirmwirkung“ der AÜ-Lizenz (Vorratserlaubnis)
  • Auswirkungen auf Scheinselbstständigkeit
  • Exkurs: Freelancer-Einsätze
  • Haftung für Sozialversicherungsabgaben / Vorgehen der Rentenversicherung und Statusfeststellungsverfahren

Fest steht, dass die Anforderungen an den rechtssicheren Fremdpersonaleinsatz steigen werden. Zugleich verschärfen der Zoll und die Bundesagentur für Arbeit ihre Kontrollen. Um den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterhin optimal nachkommen zu können, geben die Referenten Entscheidungshilfen hinsichtlich der jeweiligen Einsatzform. Sie erläutern, in welcher Situation welche Form am besten genutzt werden kann, welche Risiken bestehen und geben konkrete Hilfen, wie der Personaleinsatz – in welcher Form auch immer – weiterhin in das noch engere Korsett des AÜG und des § 611a BGB passt.

Dr. Guido Motz

DE, Krefeld

Dr. Motz | Rechtsanwalt

Publikationen: 4

Veranstaltungen: 2

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
16.09.2016
Düsseldorf
Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die betriebliche Praxis der Arbeitnehmerüberlassung, Dienst-/Werkverträge und Contracting Referenten: Rechtsanwältin Silke Becker, Rechtsanwalt Dr. Guido Norman Motz http://www.motz-law.com/downloads/Fachseminar_AÜG-Reform.pdf Rechtsanwalt Dr. Guido Norman Motz, Rechtsanwältin Silke Becker Kontaktanfrage
30.08.2016
Mannheim
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29.07.2016
Düsseldorf
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