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Was sind Fördermittel?
Eine Anzahl von 1.230 Förderrichtlinien (Stand 22. Feb. 2007) bieten durchschnittlich 75.000,00 EUR pro Unternehmen und Jahr. Die Angaben über die Höhe der Fördermittel, die jährlich vergeben werden, schwanken zwischen den Zahlen, die der Subventionsbericht der Bundesregierung veröffentlicht mit 62 Milliarden EUR für 2005 und den Zahlen die Wirtschaftsinstitute ermitteln, wie z. B. das IfW Institut für WirtschaftsForschung mit 145 Milliarden EUR für 2005. Verwendet man die grössere Zahl und geht von derzeit rund 1,8 Millionen grundsätzlich antragsberechtigter Unternehmen aus, dann ergibt sich die Zahl von rd. 75.000,00 EUR pro Betrieb und Jahr.
Haben Sie die notwendigen Anträge gestellt?
Es ist hier, wie so oft im wirtschaftlichen Leben: Wenn Sie nicht das Richtige für sich tun, dann tut es auch kein anderer, es sei denn Sie finden die richtige Unterstützung. Oftmals fehlt es den Unternehmern nur an den richtigen Informationen. Wir wollen Ihnen mit dieser einleitenden Darstellung helfen, den "Subventionsdschungel" ein wenig zu lichten.
Fördermittel gibt es für viele verschiedene Förderbereiche von Investitionen und Ausgaben. Grundsätzlich gliedert sich die Förderung in fünf Bereiche:
Die Arten der Förderungen unterscheiden sich in fünf verschiedene Zuwendungen:
Als Besonderheit sollen hier noch die zinsgünstigen Darlehen mit anteiliger Haftungsfreistellung genannt werden. Diese gibt es z. B. für Liquiditätshilfedarlehen und Betriebsmitteldarlehen, die Sie nutzen können, wenn Ihr Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sein sollte.
In der Bundesrepublik gab es Anfang 2007 genau 1.230 verschiedene Förderrichtlinien mit rd. 2.800 Förderprogrammen. Diese verteilen sich nach Förderarten über die Förderungsgeber wie die folgende Tabelle zeigt.
Zuschüsse: 830 (EU 95 - BUND 141 - Länder 594)
Kredite: 165 (EU 4 - BUND 34 - Länder 127)
Beteiligungen: 71 (EU 3 - BUND 5 - Länder 63)
Bürgschaften: 92 (EU 2 - BUND 7 - Länder 83)
Kombinationen: 72 (EU 27 - BUND 14 - Länder 31)
Summe: 1.230 (EU 131 - BUND 201 - Länder 898)
[Quelle: WABECO Subventionslotse®, Reiskirchen (22. Feb. 2007)]
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, dass fast drei Viertel (70 %) der Förderungen in der Förderart "Zuschuss" vergeben werden. Bei dieser Tabelle wurden die Stiftungen nicht berücksichtigt. (siehe auch Fördermittelinformationszentrum http://www.foemiz.de)
Machen Sie doch einmal die Probe aufs Exempel und fragen Sie die Personen Ihres Vertrauens, wieviele Zuschussprogramme diese kennen. Sie werden schnell feststellen, dass selbst in Finanzen versierte Leute hier kaum den Überblick behalten können.
Ein weiterer Umstand kommt für Sie als Unternehmer noch erschwerend hierzu. Sollten Sie die für Sie richtigen Förderprogramme ermittelt haben, dann bleibt noch die Frage, wie funktioniert die Beantragung?
Eine sehr berechtigte Frage, denn außer den Angaben in den Richtlinien gibt es noch Ausnahmen von den Richtlinien und sogenannte Einzelfallentscheidungen.
Interessieren Sie sich für Fördermittel?
Nehmen Sie jetzt einmal an, Sie würden sich für Fördermittel interessieren und Sie wären auch bereit die durchschnittlichen 75.000,00 EUR für jedes Unternehmen pro Jahr zu beantragen. Wie geht das?
Fragen Sie einfach einen Subventionslotsen.
Wofür sind Fördermittel?
Der Grund einer Förderung liegt meist in der Maßnahme bzw. dem Vorhaben des Unternehmens. Diese Gründe können sein:
In der folgenden Beschreibung sortieren wir die Förderarten nach ihrer Zuordnung zu den Gründen der Förderung (wofür) und gliedern diese danach in Einzelförderungen auf. Nach dieser Darstellung gibt es nicht vier Förderarten und Kombinationen davon, sondern zehn Förderarten.
Gründungszuschuss: Der Gründungszuschuss ist eine direkte Zuwendung ohne direkte Gegenleistung für die Gründung eines Betriebes durch eine natürliche Person. Diese Gründung kann auch durch den Erwerb einer tätigen Beteiligung vorgenommen werden. Der Gründungszuschuss hat ein Volumen von 5.000 bis 25.000 EUR pro Person, je nach Branche und Bundesland.
Lohnkostenzuschuss: Es muss ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden, um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Der Lohnkostenzuschuss ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung zu den Kosten der Einstellung und Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters. Dieser Mitarbeiter muss arbeitslos sein oder einer besonderen Zielgruppe angehören.
Projektzuschuss: Der Projektzuschuss ist die nicht rückzahlbare Zuwendung zu einem Gesamtvorhaben, das im Unternehmen als Projekt abgegrenzt wurde und eine eigene Kalkulation hat. Projekte können mit den unterschiedlichsten Hintergründen bezuschusst werden. Die häufigsten Projekte sind Forschungs- und Entwicklungs-, Energiespar- und Umweltschutzprojekte. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projektformen im Bereich Arbeit und Beschäftigung. Hier werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) zahlreiche Angebote an Unternehmen gemacht. Die Förderung erfolgt meist auf Kostenbasis und deckt 35 bis 60 Prozent der Kosten (auch der internen Kosten) eines Projektes ab.
Regionalzuschuss: Die Basis der Regionalförderung ist der 36. Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (kurz: GA) genannt, für den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die Voraussetzungen für eine Investitionsförderung sind gegeben, wenn Unternehmen Betriebsstätten in einem von der EU ausgewiesenen strukturschwachen Gebiet eröffnen oder erweitern. Unter Umständen ist die grundlegende Rationalisierung einer Betriebsstätte förderfähig.
Eigenkapitalersatz: Eigenkapitalersatz ist als Ergänzung des verfügbaren Eigenkapitals von tätigen Gesellschaftern gedacht. Dabei wird der Eigenkapitalersatz an den tätigen Gesellschafter innerhalb der ersten zwei Jahre vergeben. Antragsteller ist der Gesellschafter.
Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung: Ein Förderdarlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen mit Konditionen, die z. T. erheblich unter den Marktkonditionen liegen. Die Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung haben eine integrierte Ausfallbürgschaft für die abwickelnde Bank. Förderdarlehen müssen nach dem KWG vergeben werden und werden über eine so genannte „Hausbank“ beantragt. Diese Hausbank wird der Vertragspartner des Unternehmens. Die Förderbank refinanziert die Hausbank und bestimmt die Konditionen der Finanzierung. Die Haftungsfreistellung entlastet das Obligo der Hausbank mit einer vorher festgelegten Quote. Diese Quote beläuft sich auf 40 bis 90 Prozent der verbleibenden Kreditsumme.
Förderdarlehen: Ein Förderdarlehen ist ein billiges Bankdarlehen. Die Förderdarlehen müssen genauso besichert werden, wie jedes andere Bankdarlehen. Die Zinsen belaufen sich auf 1,9 bis 3,2 Prozent effektiv für zehn Jahre fest. Förderdarlehen sind auf max. 5 Mio. EUR pro Antrag begrenzt.
Öffentliche Beteiligungsgesellschaften: Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften sind Privatorganisationen der Wirtschaft und deren Organisationen. Die Gesellschafter sind Banken, Versicherungen, Verbände und Kammern. Die Gesellschafter stellen das Eigenkapital und meist sichert die öffentliche Hand die Kapitalanlage durch Bürgschaften und besondere Refinanzierungen ab. Im Gegensatz zu den privaten Beteiligungs¬gesellschaften liegt die Obergrenze der Rendite bei öffentlichen Beteiligungs¬gesellschaften, oft auch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) genannt, bei max. zwölf Prozent pro Jahr. Die direkte Beteiligung ist derzeit noch die Ausnahme. Die typische stille Beteiligung ist die Regel. Die Höhe der Beteiligung beginnt bei 50.000 EUR (Wunschhöhe ab 125.000 EUR) und endet bei 1 Mio. EUR. Eine weitere Grenze liegt in der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Unternehmen. Die öffentliche Beteiligung wird regelmäßig in so genannter Eigenkapitalparität vergeben. Dabei darf die öffentliche Beteiligung nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital. Die Laufzeit ist regelmäßig zehn Jahre. Die laufende Verzinsung wird jährlich bezahlt und am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung in einem Betrag oder durch eine Tilgungsvereinbarung über max. fünf weitere Jahre. Es gilt das Nominalwertprinzip. Die Beschaffung einer öffentlichen Beteiligung dauert drei bis fünf Monate.
Nachrangdarlehen: Das Nachrangdarlehen ist der typischen stillen Beteiligung nicht unähnlich. Zuerst ist es ein Darlehen, wie jedes Bankdarlehen auch. Dadurch gelten die Regeln des KWG. Dann erklärt der Kapitalgeber den Rangrücktritt (Nachrang) hinter alle anderen Verpflichtungen des Unternehmens. Somit wird das Nachrangdarlehen erst vor dem Eigenkapital zurückgezahlt. Das Nachrangdarlehen, auch Mezzaninkapital (mezzo = ital. zwischen, da es zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital liegt) genannt, wird von Banken bei größeren Krediten vergeben, um Unternehmen in die Lage zu versetzen mehr Kapital aufzunehmen. Es ist auch ein immer stärker werdender Teil der öffentlichen Darlehen. Nachrangdarlehen werden bis zu 2 Mio. EUR vergeben. In manchen Fällen werden diese auf einen Teil der Investition begrenzt. Die Grenzen liegen dann bei 25 bis 50 Prozent. Nachrangdarlehen dürfen kombiniert werden.
Ersatzsicherheiten: Die Ersatzsicherheiten stellen keine Finanzierungsart dar. Sie sind eine Sicherheit, die das Unternehmen einbezieht, wenn dem Kapitalgeber die Sicherheiten nicht ausreichen. Solche Ersatzsicherheiten sind möglich, wenn es einen akzeptierten Sicherungsgeber gibt, bspw. eine Versicherung, die aufgrund eines Informations- und Managementvorteils Sicherheiten besser (höher) bewertet, als der Kapitalgeber. Weiterhin werden solche Ersatzsicherheiten auch von staatlich unterstützten Bürgschaftsbanken oder dem Staat selbst vergeben. Hierbei mischen sich die Betrachtungen der Förderung hinsichtlich der positiven Effekte, bspw. durch Beschäftigung in einer Region mit geringerem Beschäftigungsanteil, und der „Aufwertung“ der Sicherheiten für einen Kapitalgeber.
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