Cover Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?
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Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?

Eine rechtsdogmatische Evaluierung des ö und d Normenbestandes unter Behandlung der rechtsethischen und -politischen Kontroverse betreffs eines eigenen „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ in Deutschland

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  • Veröffentlichungstyp:
Buch
  • Sprache:
Deutsch
  • Erscheinungsdatum:
10.04.2009
  • Seiten:
82
  • Beschreibung:

- "Soll es auch ein dVbVG geben?" - "Wie ist das geltende öVbG va aus juristischer Sicht zu bewerten?" - "Besteht juristischer "Optimierungs"-Bedarf der lege ferenda ?" - "In welchem polito-"logischen" Kontext ist das öVbVG zu sehen?" Vor der Folie primär rechtsdogmatischer, gleichwohl auch betriebs-, volkswirtschaftlicher, politologischer und (trivial-)stochastischer Fragen wird gegenwartsbezogen ("Kaprun"-,"Tauerntunnelunfall"-, "BAWAG"-,"WU-Brand"-Prozess ua) eine Evaluierung des öVbVG gewagt, Inkonsistenzen aufgedeckt, praktischer, juristischer Gestaltungsspielraum griffig anskizziert.

Die vorliegende Arbeit behandelt - ua auf Basis der Arbeiten HEINEs - die Frage, inwiefern in Deutschland ein eigenes (d) "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" eingeführt werden könnte. Hierbei wird - basiernd ua auf HEINE das d (gerichtlichen) Umweltstrafrechts - untersucht, inwieweit bereits diese Normen als "kernstrafrechtlich effizient" bezeichnet werden können. In diesem Kontext wird in extenso auf spannende Kontroversen eingegangen, wobei oft synoptisch die Genesis des Meinungsstandes griffig attrahiert wurde.

Insbes die Frage des Verhältnisses des sog "Schuldstrafrechts" zur Figur der sog Verbandsverantwortlichkeit wird eingehend analysiert, Kontroversen dargelegt, zirkuläre "Argumentationen" als solche dem Leser/der Leserin griffig und spannend kommuniziert. Ferner vorliegenden Arbeit wird ua eine Evaluierung des geltenden ö VbVG vorgenommen. Hierbei wird untersucht, inwiefern - de lege ferenda - juristischer Verbesserungsbedarf besteht. Gegenwartsbezogen und lebensnahe wird igZ va auch die strafprozessuale Wirklichkeit (Stichwort ua "Tauerntunnelunfall", "Kaprun-Prozess", "BAWAG-Prozess", "WU-Brand-Prozess"; fernerhin etwa das sog "Lederspray-Urteil") tangiert.

Des weiterin wird sub titulo "Katastrophen"-Denklogik auf "Anlässe" für Gesetzgeber (Stichwort ua "Tschernobyl"; "Sandoz"-Rheinkontamination) eingegangen und ein kritischer Blick auf die Steuerungs(un)fähigkeit rechtlicher Normen geworfen. Da oftmals im Kontext der sog "Unterlassungshaftung" iRd sog "Quasikausalität" lanciert, wird die Wortfolge der sog "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" aus juristischem, insbesondere rechtsdogmatischem und aus stochastischem und lebensnahem, praktischem Fokus ernsthaft-wissenschaftlicher Prüfung unterzogen, nicht ohne prozesspraktische(!) Gestaltungsoptionen für ö und d JuristInnen sachlich und praktisch darzulegen.

Des weiteren wird aus rechtsgestalterischer Sicht für interessierte, wissenschaftlich agierende, moderne und weltzugewandte RechtspolitikerInnen der Zukunft eine sachlich-argumentative, diskursive Basis für alternative Rechtsgestaltungsoptionen offengelegt. In diesem Kontext wird ua eine rechtshistorische, -ethische, rechtspolitische Verortung im Umfeld um hoch aktuelle zT betriebswirtschaftliche ("Adhocracy"), zT volkswirtschaftliche, zT sozio- und polito-logische Denklinien ("Governance"; "CSR")vorgenommen. Insbes organisational-betriebswirtschaftliche Implikationen werden - sorgfältig abwiegend - lebensnah untersucht.

 


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