Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen im Luftqualitätsrecht
Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen im Luftqualitätsrecht

Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen im Luftqualitätsrecht

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, Lexxion Verlag

Erscheinungsdatum: 2006

Quelle: Zeitschrift für Europäiches Umwelt- und Planungsrecht (EurUP)

Seitenangabe: 191-197


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Im Zusammenhang mit dem Luftqualitätsrecht stellen sich vielfältige Rechtsfragen, die zum Teil bereits Gegenstand kontrovers diskutierter Gerichtsurteile waren. Insbesondere ist fraglich, ob und gegebenenfalls wie der Einzelne auf den Vollzug des Luftqualitätsrechts hinwirken kann.

Der Aufsatz legt zunächst dar, dass dem von schlechter Luftqualität Betroffenen ein subjektives Recht auf die Ergreifung luftqualitätswirksamer Maßnahmen zukommt. Dieses ist aber wegen des regelmäßig sehr weiten Ermessensspielraums der Fachbehörden für den Einzelnen von nur geringem praktischem Nutzen. Diese Spielräume werden jedoch durch die Vorgaben der Luftreinhalteplanung eingeengt. Deren Bindungswirkung wird untersucht. Dabei wird gefragt, ob dem Einzelnen ein einklagbares Recht auf Durchführung der von der Luftreinhalteplanung vorgesehenen Maßnahmen zukommt. Schließlich wird  geklärt, ob und wie der Einzelne gegebenenfalls die Aufstellung eines Luftreinhalte- oder Aktionsplanes erreichen kann. Daran besteht ein erhebliches Interesse der Betroffenen, da ihr Anspruch auf die Einhaltung der Grenzwerte und der Ergreifung darauf gerichteter Maßnahmen erst dann praktische Wirksamkeit erlangen kann, wenn sie zuvor eine Beschränkung der weiten Ermessensspielräume der Fachbehörden herbeiführen können.

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