Das Thema "Reihengeschäfte" ist eines der brisantesten in der Umsatzbesteuerung. Die Schwierigkeit liegt nicht nur in der buchhalterischen Abwicklung der Geschäftsvorfälle, sondern auch darin zu erkennen, wann überhaupt ein Reihengeschäft vorliegt.
Bereits seit 1997 ist das Thema neu geregelt. Demnach liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, wobei dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer befördert oder versandt werden muss.
1 Begriffsdefinitionen
1.1 Begriff des Reihengeschäfts
1.2 Zuordnung der bewegten Lieferung
1.3 Reihengeschäfte mit Auslandsbezug
2 Ausfuhrlieferung
2.1 Voraussetzungen nach § 6 UStG
2.2 Ausländischer Abnehmer
2.3 Nachweise
3 Innergemeinschaftliche Lieferung
3.1 Voraussetzungen nach § 6a UStG
3.2 Nachweise
3.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4 Reihengeschäfte
4.1 Erster Lieferer in der Reihe kommt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
4.2 Der letzte Abnehmer kommt aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
4.3 Der letzte Abnehmer kommt aus dem Drittlandsgebiet
4.4 Erster Lieferer kommt aus dem Drittlandsgebiet
5 "Vielecksgeschäfte"
6 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
7 Anhang: Incoterms 2010
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Fachthemen
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