Die Rentenberatungskanzlei Sommer und Kollegen vertritt Mandanten in
- Statusverfahren zur Prüfung der Versicherungspflicht/Selbständigkeit in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Rentenangelegenheiten wegen Erwerbsminderung, Arbeitsunfall, Berufskrankheit
- Pensionsangelegenheiten von Beamten (Lehrern) bei Dienstunfähigkeit
- Rentenverfahren bei Berufsständischen Versorgungswerke der Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte
- Durchsetzung der richtigen Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- Schwerbehindertenverfahren
- Durchsetzung von Mutter-Kind-Kuren
- Durchsetzung von medizinischen Rehabilitationsverfahren
- Unterstützung bei abgelehnter Umschulung
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
- Krankengeldverfahren
Die Mandanten werden hierbei im Antrags-, Widerspruchs-, Klage-(Sozialgericht) und Berufungsverfahren (Landessozialgericht) vertreten. Bei Verfahren wegen Dienstunfähigkeit von Beamten und Rentenverfahren bei Berufsständischen Versorgungswerken Vertretung beim Verwaltungsgericht.
Die Rentenberatungskanzlei Sommer und Kollegen erstellt
- Rentengutachten bezüglich Nachzahlungen aller Art
- Bescheidsprüfungen
- Bescheidsprüfungen von Deutschen aus Russland (GUS)
- Hochberechnungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kontenklärungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenanträge bei der Deutschen Rentenversicherung
- Schwerbehindertenanträge
- Optimierungsberatungen zu Altersteilzeit und frühestmöglichen Rentenbeginn
und berät Arbeitnehmer sowie Selbständige u.a.
- Existenzgründer, Geschäftsführer
- Selbständige Lehrer, Arbeitnehmerähnliche Selbständige und Künstler
Der Kanzleiinhaber hat seit 1990 eine Zulassung als Rentenberater. Er ist Regionalbeauftragter für Baden-Württemberg des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in Köln.
Der Präsident des Amtsgericht Stuttgart hat mit Verfügung vom 21.5.2007 Herrn Siegfried Sommer als Versicherungsberater für Personenversicherungen zugelassen.
- Antragstellung private Berufsunfähigkeit,
- Durchsetzung von außergerichtlichen Verfahren wegen privater Berufsunfähigkeit,
- Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung