
Die Türkei ist kürzlich dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) beigetreten. Soll in Kaufverträgen weiterhin nationales Recht gelten, muss das neue UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden...
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http://www.exportberatung.de/news/detailansicht/fba-news/tuerkei-beitritt-zum-un-kaufrecht-cisg/
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