Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos als Voraussetzung der Dienstleistungskonzession
Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos als Voraussetzung der Dienstleistungskonzession

Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos als Voraussetzung der Dienstleistungskonzession

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, NZBau - Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Autor: Dr. Andreas Hövelberndt

Erscheinungsdatum: 01.10.2010

Quelle: NZBau - Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Seitenangabe: 599-604


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Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine – vom strengen Kartellvergaberecht der §§ 97 ff. GWB nicht erfasste – Dienstleistungskonzession anzunehmen ist, wird kontrovers diskutiert. In der Entscheidung über die Rechtssache „WAZV Gotha/Eurowasser“ (Urteil v. 10.09.2009 - C-206/08) hat sich der EuGH damit auseinandergesetzt, ob eine Dienstleistungskonzession die Übernahme eines wirtschaftlichen Risikos durch den Konzessionär erfordert und hat damit die Voraussetzungen der Dienstleistungskonzession konkretisiert. Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung auseinander und zeigt die Konsequenzen auf, die sich daraus für die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und -konzession ergeben.

Publikationen: 21

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