Öffentliche Auftraggeber in Deutschland und in der Europäischen Union sind bei der Vergabe ihrer Aufträge an bestimmte Regeln gebunden, um einen fairen Wettbewerb zu sichern.Leistungen sind in der Regel im Wettbewerb zu vergeben. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. Bei der Vergabe von Leistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden. Leistungen sind unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Für die Berücksichtigung von Bewerbern, bei denen Umstände besonderer Art vorliegen, sind die jeweils hierüber erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder maßgebend.
Veranstalter: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Bremen
Synonyme zu "Vergaberecht":
VOB / VOL / VOFWeiterführenden Themencenter zu "Vergaberecht":
Bauberatung, Bauhaftpflichtrecht, Bauindustrie, Bauplanungsrecht, Baurevision, Baustoffindustrie, Bauunternehmensführung, Bauvertragsrecht, Bauwirtschaft, Brasilianisches Vergaberecht, Haushaltsuntreue, Werkvertragliche Abnahme, Werkvertragsrecht, Öffentliche VerwaltungFolgende Themen sind zu "Vergaberecht" untergeordnet:
PräqualifikationssystemFORUM · Institut für Management GmbH
Deutschland - 69115 Heidelberg
Dozentin an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster, Dozentin beim Deutschen Anwaltsinstitut, Referentin bei Tagungen von Bundes- und Landesministerien
Autorin beim Beck-Verlag und in zahlreichen Fachzeitschriften sowie für das Finanzministerium NRW
Dr. Ute Jasper