Vereinte Nationen erlassen Transparenzregeln für Schiedsgerichte
Vereinte Nationen erlassen Transparenzregeln für Schiedsgerichte

Vereinte Nationen erlassen Transparenzregeln für Schiedsgerichte

Beitrag, Deutsch, Dr. Peter Hammacher

Autor: Dr. Peter Hammacher

Erscheinungsdatum: 2014

Quelle: IBR 2013,3851


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Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren

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Sei dem 1. April 2014 gelten für neue internationale Verträge zwischen einem der z.Zt. 194 Mitgliedsstaaten der UNCITRAL (United Nations Conference on Trade and Development) und privaten Investoren die "Rules on Transparency in Treaty-based Investor-State Arbitration". (Resolution 68/109 vom 16.12.2013)  
Die Transparenzregeln stellen einen wichtigen Beitrag für die Öffentlichkeits-Beteiligung in internationalen Investitions-Streitigkeiten dar, die regelmäßig die Interessen der Allgemeinheit berühren und deren Feststellungen und Entscheidungen auf ähnlich gelagerte Fällen Auswirkungen haben können.
Die Transparenz-Regeln können auch von privaten Schiedsgerichten vereinbart werden.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung der Öffentlichkeit oder Dritter in Schiedsverfahren oder anderen  außergerichtlichen Verfahren, wie etwa der Mediation. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Regeln künftig auch außerhalb der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit Beachtung finden werden, wenn öffentliche Interessen berührt sind. 

Dr. Peter Hammacher

DE, Heidelberg

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter

Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren

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