Vollzeit heißt regelmäßig 40-Stunden-Woche
Vollzeit heißt regelmäßig 40-Stunden-Woche

Vollzeit heißt regelmäßig 40-Stunden-Woche

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, LKS Rechtsanwälte

Autor: Robert C. Lentzsch

Herausgeber / Co-Autor: LKS Rechtsanwälte

Erscheinungsdatum: 03.11.2015


Aufrufe gesamt: 141, letzte 30 Tage: 3

Kontakt

Verlag

LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB

Telefon: +49-069-795349010

Telefax: +49-069-7953490200

Preis: Kostenlos

PDF herunterladen

Welche Anzahl an Arbeitsstunden ist zu leisten, wenn der Arbeitsvertrag nichts darüber aussagt und nur von "Vollzeit" spricht? Und was passiert mit Überstunden, wenn die zugewiesenen Aufgaben denklogisch nur mit Mehrarbeit zu leisten sind? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil, welches wir hier vorstellen.

Robert C. Lentzsch

DE, Frankfurt am Main

Partner / Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

LKS Rechtsanwälte Lentzsch Kopp Schick PartG mbB

Publikationen: 14

Aufrufe seit 12/2006: 4529
Aufrufe letzte 30 Tage: 3