Vorsorgevollmacht
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Definition Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevolllmacht/ Betreuungsvollmacht ist wichtig und wird regelmäßig anerkannt.
Der Autor warnt aber vor der bloßen Verwendung von Vordrucken, denn später muss der Richter entscheiden, ob diese Verfügung wirklich den Willen des dann zu Betreuenden darstellt. Dies ist dann häufig nicht der Fall was folgendes Beispiel erklärt:
In einer solchen Vollmacht muss zur entsprechenden Wirksamkeit der Passage der § 1904 BGB ausdrücklich benannt werden.
Der Richter muss sodann entscheiden, ob dem Verfügenden nicht nur der Text des § 1904 BGB bekannt war, sondern auch dessen umfangreiche Bedeutung und Tragweite.
Sollte der Richter zu der Überzeugung kommen, dass dies dem Vollmachtsgeber nicht vollständig bekannt war, dann war die Vollmacht nicht dessen Wille, also keine wirksame Willenerklärung, also vollständig unwirksam.
Solche gerichtliche Entscheidungen gibt es.
- Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Experten für Vorsorgevollmacht
Stefan Thon, Rechtsanwalt und Notar
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Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht
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Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben. Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme zur Verfügung. Ich bin seit nunmehr 15 Jahren anwaltlich tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt....
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Als Fachanwalt für Familienrecht kenne ich mich mit diesem Bereich bestens aus. Auf das Familienrecht habe ich mich neben dem Arbeitsrecht spezialisiert und lehne Mandate aus anderen Bereichen rglm. ab.
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