Vorweggenommene Erbfolge: Mit Lebensversicherungen "Steuern sparen"
Vorweggenommene Erbfolge: Mit Lebensversicherungen "Steuern sparen"

Vorweggenommene Erbfolge: Mit Lebensversicherungen "Steuern sparen"

Beitrag, Deutsch, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Robert W. Vernekohl

Erscheinungsdatum: 02.08.2007


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Bisher gilt: Bei der Schenkung einer noch nicht fälligen Lebensversicherung werden zwei Drittel der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge als Bemessungsgrundlage angesetzt. Ab 2008 ist voraussichtlich der deutlich höhere Rückkaufswert anzusetzen.

Außerdem: Ummantelung von Kunstgegenständen mit einer Lebensversicherung

Robert W. Vernekohl
www.erben-verschenken.de

 

Robert W. Vernekohl

DE, Hamm

Kanzleiinhaber

Wiehl & Vernekohl Steuerberaterkanzlei

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