E-Bilanz für Vermögensverwalter
E-Bilanz für Vermögensverwalter

E-Bilanz für Vermögensverwalter

Beitrag, Deutsch

Autor: Jürgen App

Erscheinungsdatum: 31.01.2013


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Erstmals für das Jahr 2013 ist zwingend die Abgabe der sogenannten E-Bilanz bei der Finanzverwaltung verpflichtend. Dabei müssen Unternehmer ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Unternehmensabschlüsse müssen in einem für die Finanzbehörden auswertungsfähigen Schema übermittelt werden. Das hierfür neue  entwickelte Klassifizierungsschema (die sogenannte „Taxonomie“) ist dabei zwingend anzuwenden. Für BaFin-regulierte Finanzdienstleistungsinstitute kommt dabei eine Spezialtaxonomie zur Anwendung. Diese wurde mit Stand vom Juni 2012 veröffentlicht und orientiert sich am Bilanzierungsformat der RechKredV. Eine Bagatellgrenze für kleine Unternehmen existiert nicht.

Jürgen App

DE, Gensingen

Wirtschaftsprüfer

App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prüfung und Beratung für Finanzdienstleister

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