Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Status:Recht
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2007
Seitenangabe: 324-326
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Status:Recht
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Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009 schlägt der Gesetzgeber ein neues Kapital der Besteuerung von Einkünften auf: Im Wesentlichen unabhängig von dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen und damit auch losgelöst von der individuellen steuerlichen Leistungsfähigkeit werden nicht betriebliche Kapitaleinkünfte einer 25%igen Quellenbesteuerung mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung (Abgeltungsteuer) unterworfen. Die tarifliche Begünstigung bringt jedoch - im Vergleich zum bisherigen Steuersystem - auch Nachteile mit sich. Ob der Steuerpflichtige deshalb von der Einführung der Abgeltungsteuer profitiert oder insgesamt mit Nachteilen rechnen muss, hängt von seiner individuellen Situation und seinem konkreten Anlageverhalten ab.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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