Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klären
Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klären

Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klären

Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Herausgeber / Co-Autor: Timo Schutt

Erscheinungsdatum: 2016


Aufrufe gesamt: 30, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Telefon: +49-721-120-500

Telefax: +49-721-120-505

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

"Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, ULD) hält den Betrieb von Facebook-Fanpages in Deutschland für unzulässig. Die Betreiber der Seiten sollen nämlich selbst verantwortlich sein für die Datenschutzverstöße, die Facebook begeht...."

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Publikationen: 261

Aufrufe seit 11/2008: 6483
Aufrufe letzte 30 Tage: 18