Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
Herausgeber / Co-Autor: Timo Schutt
Erscheinungsdatum: 2016
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Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
"Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, ULD) hält den Betrieb von Facebook-Fanpages in Deutschland für unzulässig. Die Betreiber der Seiten sollen nämlich selbst verantwortlich sein für die Datenschutzverstöße, die Facebook begeht...."
Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
DE, Karlsruhe
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte
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