Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2007
Seitenangabe: 302-308
Aufrufe gesamt: 3769, letzte 30 Tage: 2
Verlag
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht
Telefon: +49-228-724-0
Telefax: +49-228-724-91181
Referenzeintrag
Weitere Informationen über:
Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:
UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht:
Unternehmer, die steuerfreie Ausgangsumsätze ausführen, sind i. d. R. gem. § 15 Abs. 2 UStG von dem vollen Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die nicht abziehbaren Vorsteuern werden zum Kostenfaktor. Diese Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Dienst- oder Firmenwagen an Arbeitnehmer. Die Nutzungsüberlassung für nicht dienstliche Fahrten begründet ein entgeltliches steuerpflichtiges Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung ordnet die Vorsteuern für im Zusammenhang mit dem Dienst- oder Firmenwagen anfallenden Eingangsleistungen anteilig auch den anderen (vorsteuerabzugschädlichen) Umsätzen des Unternehmers zu. In dem Beitrag wird untersucht, in wie weit diese Verwaltungsauffassung mit der Rechtsprechung des EuGH im Einklang steht. Als Ergebnis wird dabei festgestellt, dass stets ein voller Vorsteuerabzug für die betreffenden Kfz-Kosten zu gewähren ist.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
Publikationen: 109
Veranstaltungen: 95
Aufrufe seit 07/2006: 11619
Aufrufe letzte 30 Tage: 5