Fortbildung: Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten
Fortbildung: Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

Fortbildung: Sachkunde für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

Seminar


Termin:

202419November
Ort: Magdeburg

Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Magdeburg

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG,
Geschäftsstelle Magdeburg

Telefon: +49-391-60747-0

Telefax: +49-391-60747-15

tuev-nord.de/de/weiterbildung

Preis: 559,30 € inkl. gesetzl. MwSt.

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Die im Grundlehrgang nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik -Sicherheitsverordnung (GenTSV) vermittelten Kenntnisse zur Sachkunde von Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit müssen spätestens alle fünf Jahre durch die erneute Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung aktualisiert werden.

Die novellierte Gentechnik-Sicherheitsverordnung und die Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) bilden eine zentrale Grundlage des Handelns für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit. Im Aktualisierungslehrgang werden u.a. die Anlagen der novellierten GenTSV und die Anforderungen der GenTAufzV intensiv besprochen. Das Verständnis hilft bei der Erfüllung der Aufgaben im Unternehmen.

Auf Basis der Risikobewertung und der Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der gentechnischen Arbeiten eine Betriebsanweisung erstellt werden (§17 GenTSV). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dabei unterstützt, biologische Sicherheit als Teil der Sicherheitsorganisation im Unternehmen aufzuzeigen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit zur Einbindung in ein vorhandenes Qualitätsmanagement.

Beim Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen müssen die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und ggf. unverzüglich angepasst werden (§6 GenTG). Entsprechend werden im Aktualisierungslehrgang die Regelungen der Sicherheitsmaßnahmen in der novellierten GenTSV erläutert und eingeordnet. Dabei werden die aktuellen Stellungnahmen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) und Veröffentlichungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) diskutiert. Außerdem werden die Rechte und Pflichten von Projektleitern und Beauftragten für Biologische Sicherheit in gentechnischen Anlagen im Licht der novellierten GenTSV dargelegt. Häufig wiederkehrende Fragen werden thematisiert.

Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem staatlich anerkannten Aktualisierungslehrgang zur Sachkunde ermöglicht es, die Funktion des Projektleiters oder Beauftragten für Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz im Unternehmen weiter auszuführen.



Inhalt

Rechtsvorschriften für Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz
- Vorgehensweise bei der Antragstellung sowie bei Mitteilungen nach § 21 GentTG
- Verantwortlichkeiten von Betreibern, Projektleitern und BBS
- Häufig wiederkehrende Fragen aus der Praxis
Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen
- Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
- Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten
- Aktuelle Sicherheitsbewertungen der ZKBS
Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen
- Bau und Ausrüstung gem. Anlagen 2-4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Geräten und Einrichtungen
- Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- organisatorische Maßnahmen und Einbindung in ein Sicherheitsmanagement




Zielgruppe

Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure und andere Naturwissenschaftler, die als
Projektleiter oder Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach dem Gentechnikgesetz tätig sind.

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
19.11.2024
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25.04.2024
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