Gesetzgebung ist ein Begriff aus dem Staats- und Verfassungsrecht und aus der Politik. Sie umfasst die Erarbeitung und den Erlass von Rechtsvorschriften gemäß den staatsrechtlichen Regeln aus der Verfassung der jeweiligen gesetzgebenden Körperschaft. Als Gesetzgeber fungiert hierbei vorrangig die Legislative, also die von der Verfassung vorgesehenen gesetzgebenden Organe. Die Verfassung kann vorsehen, dass Teile der Rechtssetzungstätigkeit per Ermächtigung oder Delegation von der Exekutive übernommen werden.
Rechtsvorschriften sind formelle Texte, die Rechtsnormqualität aufweisen, das bedeutet, dass sie generell-abstrakt formuliert sind und einem Tatbestand aus der realen Welt eine Rechtsfolge zuweisen (zum Beispiel einer Verletzungshandlung einen Schadenersatzanspruch oder einem Ereignis beim Wahlvorgang die Gültigkeit oder Ungültigkeit der abgegebenen Stimme). Ein Gesetz im engeren Sinne ist ein Parlamentsgesetz, ein Gesetz im weiteren Sinne ist jede Rechtsnorm, also z.B. auch eine Rechtsverordnung, eine Satzung, eine Verwaltungsvorschrift oder ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.
Die Gesetzgebungslehre als zugehöriger Wissenschaftszweig befasst sich mit dem konkreten Vorgang der Normenentstehung im Sinne von Veranlassung, Entwurfsverfassung, politischem Aushandeln von Norminhalten, Folgekostenabschätzung, Beachtung von Regeln der Rechtsförmlichkeit, aber auch mit der Normenhierarchie, den Normenkollisionen und der Rechtsbereinigung.
Veranstalter: Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Weiterführenden Themencenter zu "Gesetzgebung":
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