Mediation
Mediation

Mediation

Beitrag, Deutsch, Eine Seite

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Esch & Kollegen

Erscheinungsdatum: 2006

Quelle: Advocall Esch, Dr. Esch & Kollegen


Aufrufe gesamt: 1145, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

keine Angaben

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

Mediation

Der Begriff „Mediation“ stammt aus dem anglo-amerikanischen Sprachbereich, hat jedoch seine ethymologische Herkunft im Lateinischen und bedeutet „Vermittlung“.

Mediation dient zur außergerichtlichen konstruktiven Konfliktlösung unter aktiver Einbeziehung der Beteiligten mit der Hilfe eines Dritten, des Mediators. Dem Mediator kommt im Mediationsprozess quasi die Funktion eines Katalysators zu. Er hat sich jeder parteilichen Stellungnahme zu enthalten. Er ist keineswegs ein Schiedsrichter. Absolute Neutralität respektive „Allparteilichkeit“ des Mediators ist die qualitative Voraussetzung für ein erfolgreiches Mediationsverfahren.

Allparteilichkeit erfordert ein umfassendes empathisches Einfühlungsvermögen des Mediators in beide Sichtweisen der Konfliktparteien, ganz in dem Sinne, daß es nicht nur „eine Wahrheit“, sondern mehrere Wahrheiten, zumindest jedoch zwei gibt. Dabei obliegt es dem Mediator im Einzelfall, sprachliche, intellektuelle oder kulturelle Differenzen zu erfassen, dieselben zu nivellieren, um so kommunikative Hemmnisse zu beseitigen. Ähnliches gilt für altersspezifisch unterschiedlich geprägte Denkparameter der an der Mediation beteiligten Parteien. An dieser Stelle wird der interdisziplinäre Ansatz der Mediation in der Schnittmenge unterschiedlicher Wissenschaften beispielhaft deutlich. Die Aufdeckung sprachlich unterschiedlich geprägter Bewertungen von Lebenssachverhalten kann bereits der Schlüssel zu einem erfolgreichen Konfliktmanagement darstellen und impliziert insoweit den sprachwissenschaftlichen Aspekt der Mediation. Das Erkennen ethnologisch-kulturell differenter Bewertungsparameter verdeutlicht die Schnittmenge Ethnologie innerhalb der „Schnittmengenwissenschaft“ Mediation. Der wissenschaftlichen Disziplin der Ökonomie kommt im Rahmen der Mediation beispielhaft dann eine entscheidende Bedeutung zu, wenn eine der Parteien von unternehmerischem Denken geprägt, die andere Partei aufgrund ihrer sozioprofessionellen Vita den Denkstrukturen eines abhängig Beschäftigten verhaftet ist. Als weitere wissenschaftliche Disziplinen innerhalb der Schnittmengenbetrachtung sind die Rechtswissenschaft, die Politikwissenschaft, Philosophie, Religion und selbstverständlich die Psychologie zu nennen, ohne daß es sich hier um eine abschließende Auflistung handelt.

Juristische oder mediative Konfliktbewältigung?

Häufige Probleme, die sowohl eines professionellen außergerichtlichen Konfliktmanagements als auch einer justitiellen Klärung zugänglich sind, ergeben sich beispielsweise bei:

• Scheidung und Trennung von Ehe- und Lebenspartner
• Interpersonellen Beziehungskonflikten gleich welcher Art
• Erbauseinandersetzungen
• Nachbarstreitigkeiten
• Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
• Streitigkeiten im Baugewerbe
• Auseinandersetzungen im wirtschaftlichen Bereich zwischen Unternehmern oder Unternehmen (Wirtschaftsmediation)

Beide Methoden, Mediation sowie gerichtliche Klärung sind jeweils für sich mit Vor- und Nachteilen verbunden, mit der Folge, daß man nicht generell das eine oder das andere Verfahren favorisieren könnte. Gerichtsentscheidungen weisen häufig auch prospektive gestalterische Elemente auf, die für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle eine gewisse Richtlinie generieren, die über den konkreten in lite stehenden Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen können. Geht es bei dem Konflikt also um etwas Grundsätzliches, beispielsweise um Abwicklungsmodalitäten im Versicherungsrecht, scheidet eine mediative Aufarbeitung grundsätzlich aus; der gerichtlichen Klärung ist hier der Vorzug zu geben. Geht es indessen bei dem Konflikt um sehr persönliche individuelle Probleme, z. B. im Rahmen von Streitigkeiten innerhalb einer Unternehmensnachfolge, dürfte die mediative Konfliktaufarbeitung und Beilegung der Rechtsstreitigkeiten nicht nur auf der Zeitschiene, sondern auch in ökonomischer Hinsicht einer justitiellen/gerichtlichen Klärung überlegen sein. Hier werden „Konfliktfolgekosten“ vermieden, die Vertraulichkeit bleibt eher bewahrt, als bei einer gerichtlichen Aufarbeitung des Sachverhaltes; dies gilt insbesondere für die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen.

Auch Imageschäden durch Pressemitteilungen über Inhalte und Hintergründe können vermieden werden und dies im Hinblick auf eine hohe Effizienz mit deutlich geringeren Kosten.

Die hier gemachten Ausführungen sollten anregen zum Nachdenken. Sie sollen schlaglichtartig die auch in der Bundesrepublik Deutschland stetig wachsende Nachfrage nach professionellem Konfliktmanagement mit den Mitteln der Mediation beleuchten.


*D2/20950

Kein Autor eingetragen