Private Krankenversicherung - Tarife und deren Merkmale
Private Krankenversicherung - Tarife und deren Merkmale

Private Krankenversicherung - Tarife und deren Merkmale

PKV-Tarife: Unterschiedliche Leistungen und Eigenbeteiligungen

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Krankenkassen-Zentrale

Erscheinungsdatum: 2011


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Innerhalb der privaten Krankenversicherung erhält jeder Versicherte den Tarifvertrag, der seinen persönlichen Bedürfnissen, Ansprüchen und gesundheitlichen Risiken am ehesten entspricht. Aufgrund der Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten, die die PKV in Bezug auf Tarife bietet, fällt es Interessenten oft schwer sich zwischen den zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten festzulegen. Empfehlenswert ist daher meist ein ausführlicher Tarifvergleich zur privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich unterscheidet man in der PKV Tarife mit Basis-, Standard- und Komfortschutz. Neben dem Preis-Leistungsverhältnis sind hierbei das individuelle Alter, der Gesundheitszustand sowie die jeweilige Lebenslage von entscheidender Bedeutung.

Angebot geschlechtsneutraler Tarife ab Ende 2012

Künftig wird das Geschlecht keine zentrale Berechnungsgrundlage des einzelnen statistischen Risikos des Versicherten bilden. Gemäß einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind private Krankenversicherer ab Dezember 2012 verpflichtet, sogenannte “Unisex-Tarife”, d.h. geschlechtsunabhängige Tarife anzubieten. Hintergrund: Die Richter in Luxemburg befanden die unterschiedliche Kalkulation in der PKV für Mann und Frau als Verstoß gegen das Gleichberechtigungsprinzip.

Basisschutz für preisbewusste jüngere Versicherte

Tarife mit Basisschutz wurden ursprünglich für Selbständige mit geringem Einkommen konzipiert. Seit dem Inkrafttreten der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen private Anbieter stets einen Basistarif auch für freiwillig gesetzlich Versicherte anbieten, der sich weitestgehend an den Gegebenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientiert. Dieser Tarif bietet zwar günstige Beiträge, jedoch müssen einige Abstriche im Leistungskatalog beachtet werden: Ambulante Behandlungen von Fachärzten sowie Zahnersatz werden nur zum Teil, alternative Heilmethoden, Heilpraktikerbehandlungen sowie psychotherapeutische Maßnahmen gar nicht übernommen. Leistungslücken können zudem mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis mit dem PKV-Standardschutz

Einen Rundum-Schutz ohne Leistungsdefizite bieten PKV-Tarife mit Standardschutz. Hier werden auch Heilpraktiker- und psychotherapeutische Leistungen sowie Zahnersatz weitestgehend erstattet. Nur für einige Leistungen verbleiben in solchen Tarifen noch Selbstbeteiligungen der Versicherten. Auf diese Weise können die Beiträge niedriger gehalten werden.

Komfort-Tarife als Krankenvollversicherung

Einen vollständigen Versicherungsschutz ohne jegliche Eigenbeteiligung ist insbesondere für Versicherte lukrativ, die häufig den Arzt oder Zahnarzt aufsuchen. Nur im Bereich des Zahnersatzes sind Einschränkungen möglich, alle anderen Leistungen werden vollständig von der Versicherung zurückerstattet. Zudem stehen Versicherten über PKV-Tarife  mit Komfortschutz Ein- oder Zweibettzimmern sowie Chefarztbehandlungen zu.

Vergleich der Tarife anhand individueller Merkmale

Tarif-Vergleiche privater Krankenkassen durch unabhängige Testagenturen wie beispielsweise Stiftung Warentest können für die Auswahl des jeweils besten Tarifes hilfreich sein. Die zahlreichen Leistungskataloge sollten stets in Abhängigkeit individueller Merkmale wie Alter und Lebenslage verglichen werden. Für Beamte bieten die meisten Anbieter zum Beispiel speziell zugeschnittene Tarife mit Beihilfe an. Eine Gesundheitsprüfung ist allerdings bei allen Tarifen und -kombinationen von Nöten. Auch für den Basistarif ist dies mittlerweile zulässig, die Aufnahmeverweigerung für den gesetzlich orientierten Tarif bleibt jedoch rechtswidrig.

Besonderheiten beim Tarifwechsel
Sollte der bestehende Tarif nach vielen Jahren teurer werden, haben Versicherte eine besondere Option: Gemäß §204 des Versicherungsvertragsgesetzes steht jedem privat Versicherten das Recht zur PKV Tarifoptimierung zu. Im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb der eigenen Gesellschaft kann dann ein günstigerer Tarif gewählt werden, ohne aber auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig (allenfalls für neue Leistungen). Die Altersrückstellungen bleiben in diesem Zuge vollständig erhalten.

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