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Steuerliche Änderungen ab Januar 2023        

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. Außer den guten Vorsätzen gibt es 2023 auch noch einige andere Änderungen, wozu auch die steuerlichen Änderungen gehören.

Grundfreibetrag

Durch den Grundfreibetrag bleibt das Existenzminimum für alle Menschen steuerfrei. Ab 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro. Er wurde um 561 Euro angehoben. 2024 soll es die nächste Anhebung um 696 Euro geben. Der Freibetrag liegt dann bei 11.604 Euro.

Steuerlast

Um zu verhindern, dass durch eine Gehaltserhöhung, die die steigenden Preise ausgleichen 
soll, nicht dazu genutzt wird die Steuern zu erhöhen, gibt es eine Anpassung des Einkommenssteuertarif an die Inflation. Gehälter und Löhne werden nicht mit einer höheren Steuer belegt, wenn der Anstieg nur dazu da ist, die Inflation auszugleichen.

Freigrenze beim Soli

Der Solidaritätszuschlag ist für etwa 90 Prozent der Menschen, welche die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommenssteuer zahlen, aufgrund der Anhebung der Freigrenzen seit 2021 komplett entfallen. Bisher lag die Freigrenze bei 16.956. 2023 steigt sie auf 17.543 Euro an. Im Jahre 2024 soll er auf 18.130 Euro ansteigen. Die Soliberechnung wird an die Inflation angepasst.

Bild - Pixabay

Homeoffice-Regelungen

Personen, welche im Homeoffice arbeiten und kein eigenes Arbeitszimmer haben, profitieren ebenfalls 2023. Sie können 210 Tage, statt wie bisher, 120 Tage bei ihrer Einkommenssteuer als pauschale Werbungskosten geltend machen. 6 Euro können pro Tag veranschlagt 
werden, das sind im Jahr bis zu 1.260 Euro. 

Arbeitnehmerpauschbetrag

Ab dem 01. Januar 2023 erhöht sich der Pauschbetrag für die Werbungskosten für Arbeitnehmer auf 1.230 Euro. Aufgrund des Entlastungspaketes wurde er schon rückwirkend auf den 01. Januar 2022 angehoben, von 1.000 Euro auf 1.200 Euro. Beschäftigte können bis zu der Höhe in der Einkommenssteuererklärung ihre Werbungskosten geltend machen, ohne dass dafür Belege als Nachweis beigefügt werden müssen. Wer gerne Online Casino Spiele spielt und auf der Suche nach einer neuen Herausforderung ist, der kann in Online Casinos die neu sind Abwechslung finden. 

Rentenbeiträge

Ab Januar 2023 sind Rentenbeiträge voll absetzbar. Aufwendungen, welche für die Altersvorsorge vorgesehen sind, können komplett von der Steuer abgesetzt werden. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen steigen dadurch auf 4 Prozentpunkte. Für viele Menschen ist diese eine Entlastung bei ihrer Einkommenssteuer. 

Änderungen für Eltern

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld erhöht sich auf 250 Euro pro Kind. Für das erste sowie das zweite Kind bedeutet das 31 Euro mehr im Monat. 25 Euro mehr gibt es für das dritte Kind. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht sich der Kinderfreibetragum 160 Euro. Dieser beträgt nun 8.548 Euro. Das gilt auch für das Betreuungsgeld, das Erziehungsgeld und den Ausbildungsbedarf. 2023 steigt der Betrag nochmals um 404 Euro auf 8.952 Euro. Ab dem 1. Januar 2024 sind es nochmal 360 Euro und der Betrag liegt dann bei 9.312 Euro. Angehoben wird auch der Höchstbetrag des steuerlichen Abzugs bei den Unterhaltsleistungen. Die Höhe ist angelehnt an den Grundfreibetrag. 

Ausbildungsfreibetrag

Zahlreiche Eltern bieten ihren Kindern finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Bei Kindern ab 18 Jahren, welche nicht mehr im Elternhaus wohnen, können Eltern einen Freibetrag für die Abgeltung des Sonderbedarfs für ein Kind, welches woanders wohnt, geltend machen. Ab 2023 wird dieser angehoben von 924 Euro auf 1.200 Euro. 

Alleinerziehende

Personen, die ihre Kinder allein erziehen, erhalten bei der Lohnsteuer und der Einkommenssteuer eine Entlastung. Für 2020 und 2021 wurde dieser Betrag mehr als verdoppelt. Seit 2022 ist er unbefristet. Ab 2023 wird er um 252 Euro erhöht und liegt dann bei 4.260 Euro.  

Für Sparer

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende erhöht. Bisher betrug er 801 Euro. 2.000 Euro sind es bei Ehegatten und Lebenspartnern. Dieser lag vorher bei 1.602 Euro. 

Für Hausbauer

Klimagerechtes Bauen

Im Bereich des klimagerechten Wohnungsbaus gibt es ebenfalls Unterstützung. Es winken steuerliche Anreize. Ab 2023 erhöht sich der jährliche lineare AfA-Satz auf 3 Prozent. Vorher waren es 2 Prozent. Er bezieht sich auf die Anschaffungskosten und die Herstellungskosten. Zudem gibt es eine Neuauflage bei zeitlich befristeten Sonder-AfA. Innerhalb von vier Jahren lassen sich fünf Prozent der Herstellungskosten für Wohnungen, welche neu geschaffen wurden, steuerlich absetzen. Die Eigenheimrenten-Förderung kann in Zukunft auch bei energetischen Maßnahmen, wie beispielsweise Wärmedämmungen oder dem Erneuern von Heizungsanlagen und Fenstern in Anspruch genommen werden. 

Energiewende

Rückwirkend seit Januar 2022 wird eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt, für die Einnahmen, die mit Photovoltaikanlagen, erzielt werden. Es muss kein Gewinn mehr ermittelt werden, weshalb auch keine Angaben in der Steuererklärung mehr gemacht werden müssen. Zukünftig wird ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung sowie die Installation von Stromspeichern und Photovoltaikanlagen angesetzt. Die Betragsbefugnis der Lohnsteuervereine wird aufgrund der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen erweitert. 

Die Wirtschaft

Energieintensive Unternehmen

Energieintensive Unternehmen erhalten in Zukunft eine finanzielle Unterstützung. Der Spitzenausgleich wird verlängert. Etwa 9.000 energieintensive Unternehmen im produzierenden Gewerbe werden aufgrund der gestiegenen Energiepreise unterstützt. So wird gewährleistet, dass die Versorgung mit Energie weiterhin bezahlbar ist. Für 2024 wird für die Begünstigungen eine Reform angestrebt, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können.

Kleine Brauereien

Damit mittelständische und kleinere Brauereien erhalten bleiben, galten für diese eigentlich bis Ende 2022 ermäßigte Steuersätze bei der Biersteuermengenstaffel. Diese Befristung wurde aufgehoben und soll nun dauerhaft bestehen bleiben. Ab 2023 tritt sie in Kraft. 

Steuerlich soll es somit einige Vorteile und somit Entlastungen für Jedermann geben. Der Gedanke ist sicherlich positiv einzuordnen, nur ob es in der Praxis auch als positiv gewertet werden kann, dass bleibt noch abzuwarten. Häufig ergeben sich erst bei der Anwendung die tatsächlichen Vor- und Nachteile. Wer letztendlich von den Neuerungen tatsächlich profitieren wird, dass bleibt in der Zukunft noch abzuwarten.