Beitrag, Deutsch
Autor: Matthias Walter
Herausgeber / Co-Autor: Matthias Walter, tec4net GmbH
Erscheinungsdatum: 2023
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Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Das Gesetz ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“, also der EU Richtlinie 2019/1937.
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