Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich
Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich

Stichtag 17.12.2023 - HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG) wird verbindlich

Beitrag, Deutsch

Autor: Matthias Walter

Herausgeber / Co-Autor: Matthias Walter, tec4net GmbH

Erscheinungsdatum: 2023


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Alle Unternehmen sind ab 17. Dezember 2023 verpflichtet, eine „interne“ Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Das Gesetz ist die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“, also der EU Richtlinie 2019/1937.

Matthias Walter

DE, München

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