Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: irpb
Erscheinungsdatum: 2021
Quelle: Otto-Schmidt Verlag
Seitenangabe: 10-12
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Kostenerstattungsfähigkeit eines Abschlussschreibens zeitlich nach Zugang der Abschklusserklärung
Die Kosten eines Abschlussschreibens sind nur erstattungsfähig, wenn es erforderlich war. Ein Abschlussschreiben ist nicht erforderlich, wenn sich der Schuldner entweder zuvor unterworfen oder bereits eine Abschlusserklärung abgegeben hat oder der Gläubiger dem Schuldner keine angemessene Möglichkeit eingeräumt hat, von sich aus eine Abschlusserklärung abzugeben..
Philipp Fürst
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