
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung(§ 371AO) ist nicht erst seit dem aufsehenerregenden Verfahren gegen Herrn Zumwinkel und dem kürzlich erfolgten Ankauf von Bankdaten auf CD in aller Munde. Auch früher hat man sich
intensiv mit ihr beschäftigen müssen und sorgfältig alle Hürden einer erfolgreichen Selbstanzeige bedenken müssen. Mit seiner Entscheidung vom 20. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof weitere Hürde errichtet.
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