Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Autor: Dr. Gabriela Burkert-Basler
Erscheinungsdatum: 01.03.2008
Quelle: AW-Prax
Seitenangabe: 105-110
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Die Sanktionen bei Exportverstößen sind gravierend. Sie können nicht nur den Ausfuhrverantwortlichen und den Leiter der Exportkontrolle treffen, sondern auch den einzelnen Exportsachbearbeiter des exportierenden Unternehmens. Darüber hinaus können diese Sanktionen - unter bestimmten Voraussetzungen - aber auch den unternehmensfremden Zulieferer der Güter treffen, der mit dem anschließenden Liefervorgang nichts zu tun hat.
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