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Ein Ehevertrag ist zunächst dazu gedacht, um gewisse Regeln in einer Ehe festzulegen. Allerdings ist er meist im Falle einer Scheidung besonders wichtig, da darin neben dem Güterstand und dem Versorgungsausgleich zumeist auch der nacheheliche Unterhalt festgelegt wird.
Damit ein Ehevertrag auch vor dem Gesetz anerkannt wird, muss er beim Notar beglaubigt werden und hinterlegt sein. Der Gesetzgeber erachtet es als notwendig, dass ein Notar die Echtheit eines Ehevertrages bestätigt, da durch einen Ehevertrag weitreichende Regelungen getroffen werden.
Handelt es sich bei einem der beiden Partner um einen Unternehmer oder eine Unternehmerin, so sollte beispielsweise durch den Ehevertrag das Fortbestehen des Unternehmens und somit der Arbeitsstelle vieler Mitarbeiter auch im Trennungsfall abgesichert werden.
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