Die Geschäftsführer einer GmbH sind verpflichtet, den fristgerechten GmbH-Abschluss sowie die Veröffentlichung im Handels- und Unternehmensregister zu veranlassen. In der Regel erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, wobei er darauf zu achten hat, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Der Abschluss wird zur Prüfung und Feststellung an die Gesellschafter weitergeleitet und in der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Erst dann wird der bis dahin noch änderbare Entwurf zum verbindlich gültigen Jahresabschluss, der von den Geschäftsführern unterzeichnet und an das zuständige Handelsregister weitergeleitet wird.
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