

Dr. Michael Ivens, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, ist seit mehr als 25 Jahren in Hamburg tätig. Nach seiner Promotion im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg über „Das Konkurrenzverbot des GmbH-Gesellschafters“ erwarb er einen Master of Laws an der London School of Economics and Political Science (LSE) der University of London und absolvierte eine betriebswirtschaftliche Ausbildung.
Die Tätigkeitsbereiche umfassen
Darüber hinaus hat Dr. Michael Ivens eine besondere Expertise erworben im Bereich des Rechts der Erneuerbaren Energien, des Automobilvertragshändlerrechts, des Filmrechts, des Kunstrechts, des Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrechts sowie des Arzt- und Krankenhausrechts.
Wenn sich Fragen des Steuerrechts oder des internationalen Rechts ergeben, erstreckt sich die Beratung auch hierauf. Im Bereich der Strafverteidigung werden nur Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafsachen übernommen. Soweit erforderlich erfolgt in Abstimmung mit dem Mandanten eine Kooperation mit externen Beratern.
Neben der Beratung wird Dr. Ivens auch in Gerichts- und Schiedsverfahren tätig. Die damit verbundenen Erfahrungen in der Rechtsdurchsetzung sind bei der Vertragsgestaltung hilfreich.