Beitrag, Deutsch, 10 Seiten, Eigenverlag
Die Wirksamkeit der von der Tarifgemeinschaft CGZP für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträge wird vielfach in Zweifel gezogen. Die sich gegen die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der CGZP richtenden Bedenken harren derzeit der Klärung durch die Arbeitsgerichte. Für den Fall, dass sich die geltend gemachten Bedenken durchsetzen, besteht für Verleiher, welche die CGZP-Tarifverträge anwenden, die Gefahr, dass sie erhebliche Nachzahlungen an ihre Leiharbeitnehmer und die Sozialversicherung erbringen müssen, weil durch einen unwirksamen Tarifvertrag nicht vom Schlechterstellungsverbot abgewichen werden kann.
Inwieweit sich diese Risiken begrenzen lassen, ist Gegenstand des Beitrags. Er zeigt einseits auf, warum bislang vorgeschlagene Vermeidungsstrategien nicht erfolgreich sind. Andererseits wird Personaldienstleistern ein Weg zur wirksamen Risikobegrenzung gewiesen.
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