Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, Datenschutz-Berater
Autor: Dr. Stefan Hanloser, Rechtsanwalt
Erscheinungsdatum: 2010
Seitenangabe: 10-11
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Jede Verschärfung des deutschen Datenschutzrechts beschränkt deutsche Unter-nehmen bei ihrer Datenerhebung und -verwendung im Ausland. Dieser diskriminie-rende Effekt des Sitzlandprinzips aus § 1 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war zuletzt im Vorfeld der BDSG-Novelle II ausführlich diskutiert worden. Ein ak-tuelles Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Herkunftsland-prinzip der E-Commerce-Richtlinie 2000/31 könnte auch zu einer Neubewertung des datenschutzrechtlichen Sitzlandprinzips führen.