AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln
AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln

AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln

Buch, Deutsch, 663 Seiten, Werner Verlag

Autoren: Susanne Kapellmann, Jochen Markus

Erscheinungsdatum: 01.07.2004

ISBN: 3804148905


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Werner Verlag Wolters Kluwer Deutschland GmbH

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Es ist gängige Praxis nicht nur öffentlicher Auftraggeber, Bauverträge aus einer Vielzahl vorformulierter Regelwerke (z. B. Allgemeinen Vertragsbedingungen, Besonderen Vertragsbedingungen, Zusätzlichen Vertragsbedingungen, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Technischen Vorbemerkungen) zusammenzusetzen. Auch bei dem für den Bauvertrag nach wie vor zentralen Regelwerk, der VOB/B, handelt es sich um vorformulierte Regelungen und damit um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Wirksamkeit all dieser Bestimmungen richtet sich nach dem inzwischen ins BGB (Paragraphen 305 bis 320 BGB) integrierte AGB-Gesetz. Die Bedeutung dieser Paragraphen für den Bauvertrag kann überhaupt nicht überschätzt werden. Das zeigt schon die nahezu unüberschaubare Flut von Entscheidungen, in denen die Gerichte in konkreten Einzelfällen und zunehmend auch in Verbandsklageverfahren über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bauverträgen zu befinden haben.

Ziel dieses Han dbuchs ist es, die wesentlichen Gerichtsentscheidungen zu erfassen, für den Praktiker auffindbar und für die tägliche gerichtliche und außergerichtliche Praxis handhabbar zu machen. Die von der Rechtsprechung behandelten Klauseln werden nach Stichwörtern geordnet zitiert und als wirksam oder unwirksam gekennzeichnet. Zu jeder Klausel werden zitierfähige Fundstellen benannt und die wesentlichen Gründe für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit dargestellt. Das soll es dem Nutzer ermöglichen, sich in möglichst knapper Form einen Überblick über die in den einzelnen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden Wertungen zu verschaffen, damit er sie auf Klauseln, die er zu beurteilen hat, anwenden kann. Dabei ist es selbstverständlich, dass ein Handbuch, das sich an den Praktiker richtet und eine knappe Darstellung zum Ziel hat, die Lektüre der Entscheidungen selbst und der weiterführenden Nachweise nicht vollständig ersetzen kann.

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