Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte
Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
Erscheinungsdatum: 2017
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"Schon seit 2016 müssen Verbraucher beim Abschluss von Online-Dienstverträgen auf die Existenz der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hingewiesen werden. Doch jetzt kommt die nächste Hinweispflicht. Man könnte auch sagen: die nächste Abmahnwelle kommt..."
Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht
DE, Karlsruhe
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte
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