Den Teilnehmern werden die verschiedenen Möglichkeiten der Abnahme nach BGB und VOB/B aufgezeigt. Die rechtlich erheblichen Konsequenzen, die sog. Abnahmewirkungen, werden im Detail besprochen. Die erheblichen Gefahren, die aus der Vernachlässigung der Abnahme resultieren können und die Haftungsrisiken, die sich auch für Vertreter der Auftraggeberseite hieraus ergeben, werden anhand von Beispielen aufgezeigt.
Die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen werden besprochen. Grundlagen zur Berechnung der Verjährungsfristen, deren Hemmung und Unterbrechung werden erarbeitet und an Hand von Beispielen vertieft. Die Rechtsverhältnisse verschiedener Unternehmer und Planer untereinander im Falle der Inanspruchnahme durch den AG werden dargestellt. Konkrete Fälle und Lösungsmöglichkeiten auf der Grundlage neuerer Rechtsprechung werden vorgestellt und diskutiert. .... weitere Infos finden Sie
hier
Haus der Technik - Technische Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte