Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, Carl Heymanns Verlag
Autor: Dr. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt, European Patent Attorney
Erscheinungsdatum: 10.07.2020
Auflage: Wolters Kluwer
Quelle: Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 7/8 2020
Seitenangabe: 339-345
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Das japanische Patentgesetz (JPatG) wurde mit Wirkung zum 1. April 2020 hinsichtlich der Berechnung von Schadensersatzbeträgen und der Einschaltung von neutralen Experten in Produktionsstätten eines Verletzers geändert. Die für einen Rechtsinhaber vorteilhaften Änderungen werden hierin erklärt. Außerdem gab es in den beiden letzten Jahren wieder zahlreiche Entscheidungen des Obergerichts für Geistiges Eigentum (IP-Obergericht) sowie der Bezirksgerichte in Tokyo und Osaka zum Patentrecht. Diese Entscheidungen betreffen Nichtigkeitseinreden im Patentverletzungsverfahren, die erfinderische Tätigkeit, die Erschöpfung eines Patentrechts, die Ausübung einer Exklusivlizenz, die verspätete Stellung eines Prüfungsantrages, die Berechnung des Schadensersatzes bei Patentverletzung, die Berechnung des Schadensersatzes im Falle mehrerer Patentinhaber, die Rechtskraft einer Entscheidung des japanischen Patentamtes in einem gemeinsamen Verfahren, die Änderung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren sowie die Erfordernisse bei einer Teilanmeldung.
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Dr. Klaus Hinkelmann, Patentanwalt, European Patent Attorney
DE, München
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Patentanwaltskanzlei Hinkelmann
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