Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: Philipp fürst
Erscheinungsdatum: 2015
Aufrufe gesamt: 38, letzte 30 Tage: 1
Verlag
Telefon: +49-421-3475-613
Telefax: +49-421-3499827
Preis: Kostenlos
Inhaltliche Anforderungen an die urheberrechtliche Abmahnung
§ 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG - Probleme der Auslegung
massenhafte hektographierte anwaltliche Abmahnungen zwangen den Gesetzgeber in 2013 mit dem Gesetz gegen unseriöse Praktiken § 97a UrhG erneut zu überarbeiten und die Anforderungen an den Inhalt urheberrechtlicher Abmahnungen zu erhöhen. Mit der Gesetzesänderung wurde ein Pflichtkatalog eingeführt, dessen Nichtbeachtung die Abmahnung unwirksam macht und Gegenansprüche auslöst. Zu schaffen macht die Bestimmung des § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG, die systematisch und sprachlich misslungen erscheint, beim genaueren Hinsehen inhaltlich aber den Anwalt zwingt, in jedem Einzelfall zu überlegen, was er genau moniert und warum. Damit wird leider nicht nur den massenhaften anwaltlichen Abmahungen vorgebeugt. Die Bestimmung erweist sich zugleich als Spielwiese unsubstantiierter Einreden zum Vorwurf, dass mehr in der Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert werde als abgemahnt wurde.
DENKRAUM... erhellt die Probleme und hilft bei der Handhabung
Philipp Fürst
Fachthemen
Branchenthemen
Länderthemen
Publikationen: 86
Aufrufe seit 01/2006: 5906
Aufrufe letzte 30 Tage: 9